Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Speiseversorgung in Schulen und Essen auf Rädern

 

§ 1 Vertragsabschluss

 

1.    Die TFA-Catering GmbH schließt mit Ihnen einen Vertrag über die Speiseversorgung, laut Ihrer Bestellung, ab.

 

2.    Dem Vertrag liegen unsere AGBs zugrunde.

 

§ 2Nutzerkonto und Identifikation

 

1.    Die TFA-Catering stellt unter www.tfa-catering.de ein Online-Bestellsystem für die Teilnahme an der Speiseversorgung/Geschäftsverkehr zur Verfügung.

 

2.    Der Kunde registriert sich eigenständig im Portal und trägt alle erforderlichen Angaben ein. Damit wird ein neues Kundenkonto erstellt und der Kunde wird darüber per E-Mail informiert. Im Kundenkonto können anschließend die Essenteilnehmer angelegt werden.

 

3.    Für die Sicherheit im Bestellsystem vergibt sich der Kunde ein Kennwort, welches er vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen hat.

 

4.    Sollte der Kunde nicht über die Möglichkeiten verfügen, sich eigenständig im Bestellsystem anzumelden, kann die Anmeldung auch über die SVG Ihlenpool mbH erfolgen. Er erhält für die Essenteilnehmer in Schulen einen Chip und hat die Möglichkeit der telefonischen Essenbestellung.

 

 

§ 3 Benutzerkontenführung und Abrechnungsmodalitäten

 

1.    Die Abrechnung des Essengeldes erfolgt zu Beginn des Folgemonats durch Erstellung eines Rechnungsbeleges. Den Rechnungsbeleg finden Sie in Ihrem Onlinebereich. Hier können Sie den Rechnungsbeleg jederzeit einsehen oder bei Bedarf ausdrucken. Alternativ bieten wir den postalischen Rechnungsversand. Dafür wird eine Versandkostenpauschale von 1,50 €, für Versand und Bearbeitung, erhoben.

 

2.    Rechnungen sind innerhalb 7 Tagen auf das Konto DE64 1508 0000 4280 6095 00 bei der COMMERZBANK zu zahlen.

 

3.    Der Kunde hat die Möglichkeit, als Zahlverfahren Lastschrift auszuwählen. Der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt zur Fälligkeit immer am 5. des Folgemonats bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag mittels Lastschrift. Die Möglichkeit zur Erteilung eines SEPA-Basislastschrift-Mandats kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bei Lastschriften, die nicht eingelöst werden konnten, tritt der Zahlungsverzug sofort mit der Rücklastschrift auf unserem Konto ein.

 

Bei falschen Kontoangaben oder eventuell auftretenden Rücklastschriften, sind die entstandenen Gebühren vom Kunden zu tragen. Lastschriften werden nur einmal eingezogen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so muss der Zahlungspflichtige die Rechnung selbst anweisen.

 

4.    Nach 5 Tagen Zahlungsverzug wird die Rechnung angemahnt, nach weiteren 10 Tagen wird die 2. Mahnung erstellt und nach weiteren 10 Tagen die dritte und letzte Mahnung. Die Mahnkosten berechnen sich wie folgt:

 

1. Mahnung/ Zahlungserinnerung 2,50 € Mahnkosten
2. Mahnung                               5,00 € Mahnkosten
3. Mahnung                               7,50 € Mahnkosten

 

5.    Ab der 3. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen gegeben, mit allen damit verbundenen Kosten. Gerichtsstand ist Neubrandenburg.

 

6.    Die Buchung von überwiesenen Beträgen erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Lastschrift-Buchungen und Bareinzahlungen werden unmittelbar gutgeschrieben.

 

Die Zuordnung von eingegangenen Beträgen erfolgt über die Angabe des korrekten Kunden-Namens auf dem Verwendungszweck des Überweisungsträgers. Der Kunde ist für die korrekte Angabe auf dem Überweisungsträger und damit der korrekten Zuordnung selbst verantwortlich. Eine Falsch-Angabe kann eine Falsch-Zuordnung, eine verzögerte Zuordnung oder eine Nicht-Zuordnung zur Folge haben. Der Anbieter haftet in solchen Fällen nicht für das Verschulden des Kunden.

 

§ 4 Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet

 

1.    Der Kunde/Nutzer kann über das Einloggen im Portal unter Angabe von Benutzername und Passwort folgende Aktionen durchführen:

 

Speiseplan einsehen

 

Essen bestellen bzw. abbestellen

 

Rechnungen einsehen

 

weitere Daten einsehen, die über ihn gespeichert sind

 

2.    Die Essensbestellung erfolgt durch Anklicken eines Menüs im Speiseplan. Die Abbestellung erfolgt durch erneutes Anklicken im Speiseplan. Ein bestelltes Menü ist farblich hervorgehoben. Zur Bestellung sind keine weitere Speichern-Funktion oder Durchführung einer anderen Bestätigung notwendig. Die Bestellung erfolgt also mit einem Klick.

 

3.    Die Essensbestellung/Essensauswahl muss spätestens am Liefertag bis 8:00 Uhr erfolgen. Eine Stornierung muss ebenso bis 08.00 Uhr am Werktag des Essensausgabetages erfolgen. Ausschlaggebend ist die Portal-Systemzeit. Wichtiger Hinweis: Eine Stornierung und Änderung sind nach vorgenannter Uhrzeit nicht mehr möglich. Bestellte Essen werden definitiv abgebucht und nicht rückerstattet.

 

4.    Es steht auch eine begrenzte Menge an Essen für Kunden ohne Vorbestellung zur Verfügung, jedoch nur solange der Vorrat reicht. Das Essen kostet in diesen Fällen 0,25 Euro mehr, als der Essenpreis mit Vorbestellung betragen würde.

 

§ 5 Essensausgabe an Schulen

 

1.    Zur Legitimierung der Essenteilnehmers bei der Ausgabe der Speisen in der Schule erhält jeder Essenteilnehmer einen Chip.

 

2.    Kann der Nutzer den Chip nicht vorlegen, so kann keine Essensausgabe erfolgen

 

3.    Der Chip ist zum Vertragsende zurückzugeben. Bei Verlust ist eine Pfandgebühr von 5,00 € für die Ersatzbeschaffung zu zahlen.

 

4.    Im System ist ersichtlich, ob der Nutzer sein Essen abgeholt hat. Bestelltes, jedoch nicht abgeholtes Essen ist vom Kunden/Nutzer voll zu bezahlen.

 

§ 6 Haftung und Sperrung

 

1.    Das persönliche Passwort darf nur dem Kunden/Nutzer bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich der Kunde/Nutzer.

 

2.    Der Anbieter haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl des Chips bis zur Sperrung desselben für eventuellen Missbrauch.

 

3.    Der Anbieter ist berechtigt, im Fall eines offensichtlichen Missbrauchs zu sperren.

 

4.    Ab Zustellung der 2. Mahnung wird das Essenkonto bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt und kein Essen mehr ausgegeben.

 

§ 7 Beendigung

 

1.    Der Vertrag endet automatisch, sofern 6 Monate und länger keine Essensbestellungen durchgeführt wurden. Ihre Kundennummer wird dann neu vergeben.

 

2.    Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter.

 

3.    Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Kündigung einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende beendet werden.

 

§ 8 Mitteilungspflicht bei Veränderungen

 

Alle relevanten Veränderungen, wie Anschrift, Name oder Bankverbindung bei Lastschriftverfahren, sind unverzüglich über das Online-Portal oder per Mail an Service@tfa-catering.de mitzuteilen.

 

 § 9 Salvatorische Klausel

 

Die Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit oder den Bestand des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder unzulässige Vertragsbestimmung durch eine zulässige oder wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Vertragsziel entspricht. Anstelle eventueller unwirksamer Bestimmungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Jede Änderung, Nebenabrede oder Ergänzung des Vertrags bedarf der Schriftform.

 

 § 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Gerichtsstand: Neubrandenburg

 

Erfüllungsort: Orte der zentralen Speiseversorgung (Schule/Kita) oder Haustür (Essen auf Rädern)